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Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts

Die Dienstleistung Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts beinhaltet die Begleitung des Kindes durch eine Fachperson bei dessen Übergabe von einem Elternteil zum anderen Elternteil innerhalb des geregelten Besuchsrechts.

Die Eltern werden unterstützt, die Übergaben vorzubereiten, kindgerecht zu gestalten und den Fokus auf das Kindeswohl zu richten.

Ziel ist, dass das Kind die Phase der Übergabe möglichst konfliktarm und sicher erlebt.

Arbeitsweise

Gemeinsam mit dem Dienstleistungsbestellenden und der betroffenen Familienmitglieder wird der Auftrag geschärft und die Rahmenbedingungen geklärt, damit möglichst klare Grundlagen für die Durchführungsphase geschaffen werden. Die Vor- und Nachbereitung wird bewusst von der Durchführungsphase getrennt. Eine Fachperson von SORA für Familien übernimmt die Prozessverantwortung im Rahmen der Planung, Koordination und Evaluation der Übergaben. Die Durchführung erfolgt je nach Intensität und Intervall der Übergaben von mehreren Fachpersonen aus einem Kleinteam.

Rahmenbedingungen

Die begleiteten Übergaben finden Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr, Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Samstag zwischen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr, Sonntag zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr statt.

Die Finanzierung der Dienstleistung Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes erfolgt im Rahmen des KFSG.

Weitere Informationen.

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